Sämtliche Reparaturen, Verlegungen, Neuinstallationen.
Wir installieren oder tauschen Ihre neue Therme oder Brennwertgerät. Unsere Sonderpreise entnehmen Sie bitte den Menüs: Service bzw.Thermentausch.
Wir entsorgen Ihren kaputten alten Gasverbraucher. Wir übernehmen Service, Wartung, Abgasmessung. Wir installieren alle Gasgeräte in Ihrer Küche.
Von der Wohnung bis zum Einfamilienhaus oder Betriebsanlage sind Sie bei allen Gasinstallationen in professionellen umsichtigen Händen.
24h Hotline bei Störungen Gasgebrechen oder Geräteausfall: +43 650 341 49 37
Eine sicherheitstechnische Überprüfung der Gas-Innenanlage(n) gemäß der ÖVGW-Richtlinie G10/G K71 ist gesetzlich vorgeschrieben und somit verpflichtend. Die sicherheitstechnische Überprüfung der Gas-Innenanlagen muss alle 12 Jahre (bei Flüssiggas-Anlagen alle 6 Jahre) durchgeführt werden. Es erhöht sich der Wirkungsgrad und stellt eine Nutzung ohne Sorgen für eine optimale Lebensdauer der Anlage(n) sicher.
Die sicherheitstechnische Überprüfung der Gas-Innenanlagen muss alle 12 Jahre (bei Flüssiggas-Anlagen alle 6 Jahre) durchgeführt werden. Es erhöht sich der Wirkungsgrad und stellt eine Nutzung ohne Sorgen für eine optimale Lebensdauer der Anlage(n) sicher. Diesen Aufgabenbereich bietet WohnTraum Installationen GmbH, auf hohem Niveau und mit akribischer Professionalität an.
Die Abgasmessung gibt objektiv Auskunft über den Zustand Ihrer Therme, Brennwertgerät und Heizanlage, hinsichtlich ökologischer, kostensparender und sicherheitstechnischer Einstellungen. Gut gewartete Anlagen und Geräte sparen bis zu 10% Energie und produzieren deutlich weniger Schadstoffe. Sie schonen damit nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren persönlichen Geldaufwand für Energie. Wir von WohnTraum Installationen GmbH sind befugte Messorgane. Die Ergebnisse unserer Überprüfung halten wir in einem Befund fest, der auf Verlangen der Behörde vorzulegen ist.
Alle Feuerstätten (ausgenommen Raumheizer) z.B. Durchlauferhitzer, Heizthermen, …
Im Intervall von 4 Jahren sind
Im Intervall von 2 Jahren sind
Im Intervall von 1 Jahr sind
Die Mengen der chemischen Bestandteile des Abgases werden bestimmt (CO, CO2, NOx, Abgasverlust). Diese dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten.
Im Abgasrohr wird eine Messöffnung hergestellt. Ein Teil des Abgases wird in ein elektronisches Messgerät gesaugt und analysiert. Die Messwerte werden schriftlich in einem Befund (Messprotokoll) festgehalten und das Prüforgan nimmt die Beurteilung vor. Die Messöffnung wird anschließend wieder betriebssicher verschlossen.
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