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06.06.202304:05:19

Wohntraum Installationen GmbH Slideshow Gas

Unsere Leistungen - Wir übernehmen:

Sämtliche Reparaturen, Verlegungen, Neuinstallationen.

Wir installieren oder tauschen Ihre neue Therme oder Brennwertgerät. Unsere Sonderpreise entnehmen Sie bitte den Menüs: Service bzw.Thermentausch.

Wir entsorgen Ihren kaputten alten Gasverbraucher. Wir übernehmen Service, Wartung, Abgasmessung. Wir installieren alle Gasgeräte in Ihrer Küche.

Von der Wohnung bis zum Einfamilienhaus oder Betriebsanlage sind Sie bei allen Gasinstallationen in professionellen umsichtigen Händen.

24h Hotline bei Störungen Gasgebrechen oder Geräteausfall: +43 650 341 49 37

Prüfbefund wiederkehrende Überprüfung von Erdgasanlagen gemäß ÖVGW G10

Eine sicherheitstechnische Überprüfung der Gas-Innenanlage(n) gemäß der ÖVGW-Richtlinie G10/G K71 ist gesetzlich vorgeschrieben und somit verpflichtend. Die sicherheitstechnische Überprüfung der Gas-Innenanlagen muss alle 12 Jahre (bei Flüssiggas-Anlagen alle 6 Jahre) durchgeführt werden. Es erhöht sich der Wirkungsgrad und stellt eine Nutzung ohne Sorgen für eine optimale Lebensdauer der Anlage(n) sicher.

Die sicherheitstechnische Überprüfung der Gas-Innenanlagen muss alle 12 Jahre (bei Flüssiggas-Anlagen alle 6 Jahre) durchgeführt werden. Es erhöht sich der Wirkungsgrad und stellt eine Nutzung ohne Sorgen für eine optimale Lebensdauer der Anlage(n) sicher. Diesen Aufgabenbereich bietet WohnTraum Installationen GmbH, auf hohem Niveau und mit akribischer Professionalität an.

Leistungsumfang der G10-Überprüfung

  • Physische Überprüfung der Gasgeräte
  • Dichtheitsprüfung der Gasverteilungsleitung
  • Dichtheitsprüfung der Gasverbrauchsleitung
  • Funktionsprüfung der Geräte und Absaugventilatoren
  • Prüfbefund mit ev. Mängel und Behebungsfristen
  • Terminaviso betreffend der nächsten Prüfungsintervalle

Abgasmessung

Die Abgasmessung gibt objektiv Auskunft über den Zustand Ihrer Therme, Brennwertgerät und Heizanlage, hinsichtlich ökologischer, kostensparender und sicherheitstechnischer Einstellungen. Gut gewartete Anlagen und Geräte sparen bis zu 10% Energie und produzieren deutlich weniger Schadstoffe. Sie schonen damit nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren persönlichen Geldaufwand für Energie. Wir von WohnTraum Installationen GmbH sind befugte Messorgane. Die Ergebnisse unserer Überprüfung halten wir in einem Befund fest, der auf Verlangen der Behörde vorzulegen ist.

Welche Feuerstätten sind prüfpflichtig?

Alle Feuerstätten (ausgenommen Raumheizer) z.B. Durchlauferhitzer, Heizthermen, …

Welche Prüffristen gibt es?

Im Intervall von 4 Jahren sind

  • Gasfeuerstätten bis 26 kW zu überprüfen.

Im Intervall von 2 Jahren sind

  • Gasfeuerstätten von 26 kW-50 kW
  • Ölheizungen und Festbrennstoffheizungen bis 50 kW zu überprüfen.

Im Intervall von 1 Jahr sind

  • Sämtliche Feuerstätten ab einer Nennwärmeleistung von 50 kW zu überprüfen.

Was wird überprüft?

Die Mengen der chemischen Bestandteile des Abgases werden bestimmt (CO, CO2, NOx, Abgasverlust). Diese dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten.

Wie wird überprüft?

Im Abgasrohr wird eine Messöffnung hergestellt. Ein Teil des Abgases wird in ein elektronisches Messgerät gesaugt und analysiert. Die Messwerte werden schriftlich in einem Befund (Messprotokoll) festgehalten und das Prüforgan nimmt die Beurteilung vor. Die Messöffnung wird anschließend wieder betriebssicher verschlossen.

 

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