Seit 01. Oktober 2015 gelten neue Verordnungen und Bestimmungen. Die alte Therme einfach entfernen und die neue Therme ebenso einfach montieren und anschließen ist in vielen Fällen aus Sicherheitsgründen nicht mehr uneingeschränkt möglich.
Selbstverständlich muss man eine kaputte oder alte Therme oder das Brennwertgerät tauschen können, aber es gibt bestimmte Voraussetzungen, die auch überprüft werden.
Daher lassen sich solche „Tauschmanöver” auch nicht im Voraus katalogisieren. Die bestehende Situation seriös beurteilen kann ausschließlich ein ausgebildeter Fachinstallateur, der auch die Verantwortung für sein Handeln übernimmt.
Gerade auf diesem Gebiet kann „Pfusch” nicht nur teuer, sondern auch tödlich enden!
Wir beraten Sie gerne vor Ort, klären Sie auf was zu tun ist und nennen Ihnen dann den genauen und immer fairen Preis, ohne nachträgliche Überraschungen im negativen Sinn. So haben Sie wie auch wir jederzeit die genaue Übersicht. Dies gewährleistet übrigens auch absolute Betriebssicherheit für Sie und Ihre Familie.
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Infos zur: europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO), & österreichischem Datenschutzanpassungsgesetz 2018 (DSG) vom: 25.05.2018.
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